Erstberatung und Honorarauskunft

Eine Erstberatung ist immer dann sinnvoll, um zu prüfen, ob Sie tatsächlich unsere Dienste benötigen.

Wenn Sie sich schon sicher sind, dass wir für Sie tätigen werden sollen, jedoch nicht sicher sind, welche Kosten auf Sie zukommen, dann fragen Sie uns einfach.

Gerne geben wir Ihnen kostenlos und völlig unverbindlich telefonisch oder per Email Auskunft über die ungefähr zu erwartenden Kosten unserer Leistungen.

Das Honorar für unsere Tätigkeit ist nämlich unter anderem durch die Steuerberatervergütungsverordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz großteils gesetzlich festgelegt.
Leider ist die Berechnung nach diesen Gesetzen recht kompliziert. Eine einfache Preisliste existiert nicht.