Österreich

 

Wir sind österreichischen Unternehmern gerne bei der Gründung einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Deutschland behilflich.
Hierbei kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung zu Gute und Sie profitieren von unserem Kanzleistandort direkt an der österreichisch-deutschen Grenze.

 

Eine deutsche Niederlassung bietet Ihnen viele Vorteile:

  • niedrige Gründungskosten
  • Finanzierung kann auch über österreichische Banken erfolgen
  • Stammkapital bei Gründung einer GmbH kann für die
    reguläre Geschäftstätigkeit verwendet werden
  • Mini- GmbH mit 1 Euro Stammkapital möglich (sog. „UG haftungsbeschränkt“,
    ähnlich der englischen „Limited“)
  • Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge unterliegen in Deutschland grundsätzlich
    nicht der Sozialversicherung
  • volle steuerliche Absetzbarkeit von Kfz- Kosten, voller Vorsteuerabzug,
    keine NoVA, keine Luxustangente
  • Vereinfachung beim Ausweis und der Abführung der Umsatzsteuer
  • einfachere Beziehungen zu deutschen Kunden und Lieferanten durch deutschen Sitz
  • Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH können in Österreich versteuert werden
  • Personal erhält grundsätzlich nur 12 Monatsgehälter, es gibt keine gesetzliche Abfertigung
  • keine Lohnsummensteuer
  • Transportkosten für zu beschaffende Materialien sind in Deutschland wesentlich
    niedriger als in Österreich
  • Honorare für Rechtsanwälte und Notare sind in Deutschland oftmals niedriger als in Österreich

 

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem  >> MERKBLATT oder in einem persönlichen Gespräch.